KAB Deutschlands e.V.
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Rechtsschutz

Wer Mitglied in der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) ist, erhält kostenlosen Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.

Wenn Sie Fragen haben oder konkret Hilfe brauchen, können Sie sich wenden an:

Berufsverband der KAB
Leiterin der Rechtsstelle:
Renate Wulf
Weberbach 71, 54290 Trier
Telefon: 0651 97085-17 und -11
Telefax: 0651 97085-10
Ihre E-Mail an den Berufsverband

Sekretariat: Annemarie Lamberti

Arbeitsrechtliche Beratung

Arbeitsrecht
Damit Sie Ihr Recht bekommen! Arbeitsrechtliche Beratung

Wenn es am Arbeitsplatz "heiß" hergeht, dann ist guter Rat gefragt. Ob bei Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis, Urlaub oder Weihnachtsgeld - ganz gleich mit welchem Anliegen Sie zu uns kommen, wir helfen Ihnen mit Rat und Tag. Auch bei einem Rechtsstreit steht Ihnen die KAB bei und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht. Für Ihr Recht arbeiten in Deutschland kompetente KAB-Rechtsschutzsekretärinnen und KAB-Rechtsschutzsekretäre. Sie leisten jährlich über 7.000 Beratungen. In fast 1.000 Rechtshilfeverfahren und über 350 Gerichtsverfahren streitet die KAB für das Recht ihrer Mitglieder.

Wir streiten für Sie!
Mehr als 85% der gerichtlichen Verfahren enden positiv oder mit einem guten Vergleich für unsere Mitglieder. Unsere qualifizierten KAB-Rechtsschutzsekretärinnen und KAB-Rechtsschutzsekretäre erstreiten in arbeitsrechtlichen Verfahren jährliche mehrere 100.000 Euro für KAB-Mitglieder. Zusätzlich ersparen Sie sich erhebliche Rechtsanwaltskosten. Die betroffenen KAB-Mitglieder und wir sind stolz auf diesen Erfolg. Für KAB-Mitglieder ist die arbeitsrechtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung in der ersten Instanz im Mitgliedsbeitrag enthalten. Rechtsschutz wird dann gewährt, wenn eine gültige Mitgliedschaft bei der KAB Deutschlands vorliegt.

Und so gehts:
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem KAB-Sekretariat auf oder melden Sie sich bei der KAB-Rechtsberatungsstelle.

Sozialrechtliche Beratung

Sozialrecht
Damit haben Sie nicht gerechnet. Sozialrechtliche Beratung

Von heute auf morgen haben Sie einen Pflegefall in der Familie. Jetzt brauchen Sie Rat und Hilfe. Wir helfen Ihnen bei Fragen zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Auch bei einer Beratung zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung können Sie mit uns rechnen.

Die KAB-Rechtsschutzsekretärinnen und KAB-Rechtsschutzsekretäre nehmen Kontakt mit den Behörden und Sozialversicherungsträgern auf. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei Konflikten legen wir Widerspruch für Sie ein und vertreten Sie, falls nötig, bis zum Bundessozialgericht.



Wir streiten für Sie!
Für Ihr Recht arbeiten in Deutschland kompetente KAB-Rechtsschutzsekretärinnen und KAB-Rechtsschutzsekretäre. Sie leisten jährlich über 6.000 Beratungen und führen mehr als 2.500 Widerspruchsverfahren durch.

In mehr als 500 Gerichtsverfahren streitet die KAB für das Recht ihrer Mitglieder und das kostenlos. Die betroffenen Mitglieder sind stolz auf diesen Erfolg.

Für KAB-Mitglieder ist die sozialrechtliche Beratung und die gerichtliche Vertretung bis zum Bundessozialgericht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Rechtsschutz wird dann gewährt, wenn eine gültige Mitgliedschaft bei der KAB Deutschlands vorliegt.

Und so gehts:
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem KAB-Sekretariat auf oder melden Sie sich bei der KAB-Rechtsberatungsstelle.

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