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KAB vor Ort aktiv

Neues von der ACA Rheinland-Pfalz

Interview mit Andreas Gebauer, einem Sozialrichter der ACA -
28 Kolping- und KAB-Mitglieder in Rheinland-Pfalz sind ehrenamtliche Sozialrichter – so wie Andreas Gebauer

Unsere Kolping- und KAB-Mitglieder sind als ehrenamtliche Sozialrichter an den Sozialgerichten in Mainz, Koblenz, Trier und Speyer und am Landessozialgericht tätig, so wie Andreas Gebauer aus Ludwigshafen. Wir haben ihn für euch interviewt:

ACA: Hallo Andreas, wie lange bist du schon Sozialrichter für die ACA und welchem Sozialgericht bist du zugeordnet?
Andreas: Ich wurde 1.7.2014 zum ersten Mal als ehrenamtlicher Sozialrichter berufen - bin demnach in meiner dritten Amtszeit.

Ich bin dem Sozialgericht Speyer zugeordnet.

ACA: Welche Fachgebiete betrafen die Klagen, die du bisher erlebt hast?
Andreas: Die Klagen betrafen zum größten Teil das Rentenrecht und Leistungen der Arbeitsverwaltung.  

Die Mitwirkung der ehrenamtlichen Sozialrichter..

ACA: Eine Verhandlung an einem Sozialgericht wird von einem hauptberuflichen Richter und zwei ehrenamtlichen Sozialrichtern geführt, von denen einer ein Arbeitgeber - und der andere ein Arbeitnehmervertreter ist. Warum ist das so und was ist euer Part als ehrenamtliche Richter?
Andreas: Das ist im Sozialgerichtsgesetz § 12 festgelegt. Als ehrenamtliche Richter bringen wir "den gesunden Menschenverstand" in die Urteilsfindung ein, da wir die einzelnen Fälle lediglich aus der der mündlichen Verhandling kennen. Die Besetzung mit den beiden Seiten (Arbeitgeber und -nehmer) soll vermeiden, dass eine Seite bei der Urteilsfindung zu stark berücksichtigt wird.

ACA: Die ehrenamtlichen Sozialrichter kennen die Gerichtsakten nicht und werden erst bei der Verhandlung vom hauptberuflichen Richter über Details informiert. Wie sind die hauptberuflichen Richter dir und dem Arbeitgebervertreter bisher begegnet? Wird gut erklärt? Könnt ihr euch in irgendeiner Weise einbringen?
Andreas: Die hauptamtlichen Richter geben eine kurze Einführung in die Fälle vor der Verhandlung.

Es wird meiner Meinung nach gut erklärt und offen diskutiert; bei der Urteilsfindung werden auch unsere Argumente berücksichtigt.
Ich fühle mich durch die hauptamtlichen Richter als ehrenamtlicher Sozialrichter immer anerkannt und respektiert.

Kolping-und KAB-Mitglieder machen als Sozialrichter interessante Erfahrungen..

ACA: Welches Erlebnis – sowohl positiv als auch negativ- ist dir aus deiner bisherigen Tätigkeit als Richter in Erinnerung geblieben?
Andreas: Als negatives Erlebnis ist mir ein Fall einer Berufsunfähigkeitsrente in Erinnerung: Der Kläger wollte aufgrund seines Umgangs mit Asbest eine Rente erwirken. Leider war er dem Asbest zu kurz ausgesetzt, als dass wir seiner Klage entsprechen konnten.  Für die Exposition gibt es Richtlinien, aber der Kläger hatte nur 50 % der notwendigen Zeiten erreicht. Dem bereits an Asbestose erkrankten Kläger bei der Urteilsverkündung in die Augen zu sehen, war sehr schwer und bewegt mich nach Jahren noch heute.

Positiv bin ich immer wieder überrascht, das sich die Arbeitsverwaltung und Rentenversicherungsträger immer wieder kompromissbereit zeigen und Vergleichen zustimmen, die den Klägern sehr entgegen kommen.

Kurios war für mich eine Klage gegen die Arbeitsagentur: der Kläger klagte auf eine Umschulung - obwohl er in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand. Wir schauten uns alle erstaunt an, aber nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsbeistand, zog der Kläger die Klage zurück. Der Kläger war offensichtlich schlecht beraten. 

ACA: Was gefällt dir an dem Mandat? Was können Kolping- und KAB-Mitglieder hier lernen, was mitnehmen oder einbringen?
Andreas: Am Sozialgericht werden Fälle verhandelt, die im wahrsten Sinne des Wortes "aus dem Leben gegriffen" sind und somit jeden von uns betreffen. Auch für mich habe ich dabei  schon Informationen mitgenommen.

Allerdings ist die Sozialgesetzgebung sehr umfangreich und komplex. Hier sehe ich für Kolping und KAB eine Aufgabe, unsere Mitglieder aber auch die Öffentlichkeit über die verschiedenen Aspekte der Sozialgesetzgebung zu informieren; z.B. durch Vorträge zu einzelnen Themen in unseren Veranstaltungsprogrammen. Kompetente Referenten finden sich sicher bei Kolping und KAB oder bei den verschiedenen Fachdiensten der Caritas.

Da wir als ehrenamtliche Sozialrichter in der Regel keinen akademisch-juristischen Hintergrund haben, haben wir die Chance, die Argumente im Sinne und Geist von Kolping und/oder der KAB einzubringen.

ACA: Vielen Dank Andreas für das Gespräch!

YouTube-Video:

Wer noch mehr über das Mandat als ehrenamtlicher Sozialrichter erfahren möchte, der kann sich folgendes YouTube-Video anschauen:

Bitte hier klicken: ACA-Sozialrichter
(Selbst wenn manche Bilder nicht mehr aktuell sind, der Inhalt ist es weiterhin!)

Neben Kolping und KAB stellt u.a.der DGB und VdK ehrenamtliche Sozialrichter als Arbeitnehmervertreter.

Alle ehrenamtlichen Sozialrichter sind eine wichtige Stütze des Sozialstaates und der rechtsprechenden Gewalt in Rheinland-Pfalz.

 

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