Delegiertenversammlung 2022
Am 25. Juni 2022 tagte die Delegiertenversammlung der ACA Rheinland-Pfalz in Mainz:
Präsident des Landessozialgerichts Dr. Gutzler zu Gast bei der Delegiertenversammlung der ACA Rheinland-Pfalz
KAB- und Kolping-Mitglieder sind ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter in Rheinland-Pfalz.
Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler hat die Wichtigkeit der Arbeit der ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Sozialrichter von Kolping und KAB in Rheinland-Pfalz betont. Dies stellte er in einem Referat vor den Delegierten von Kolping und KAB am 25. Juni im Mainzer Kolpinghaus heraus.
In Rheinland-Pfalz sind 28 KAB- und Kolping-Mitglieder ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter.
Die Lebenserfahrung und die Sicht der ehrenamtlichen Sozialrichterinnen und Sozialrichter als Arbeitnehmer und Versicherte sind in der Rechtsprechung der Sozialgerichte gefragt.
In einem Sozialgericht (1. Instanz) stehen dem/der Berufsrichter/in zwei ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Seite: ein/e Vertreter/in der Arbeitgeber und ein/e Vertreter/in der Arbeitnehmer. So ist es durchaus schon vorgekommen, dass beide ehrenamtliche Richterinnen und Richter den/die Berufsrichter/in überzeugen konnten, den Urteilsspruch zu ändern, was im Rahmen des Gesetzes möglich ist.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind unfallversichert im Rahmen ihrer Tätigkeit und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie sind vom Arbeitgeber kraft Gesetzes für ihre Tätigkeit freizustellen.
Kolping- und KAB-Mitglieder sind als ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter ein wichtiger Bestandteil der Rechtsprechung und somit des Sozialstaates in Rheinland-Pfalz! Sie wirken u. a. an Klagen im Bereich der Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung) an den Sozialgerichten mit. Vier KAB- und Kolpingmitglieder in Rheinland-Pfalz sind ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter am Landessozialgericht (2. Instanz).
Die ACA Rheinland-Pfalz, die ein Zusammenschluss ist von Kolping und KAB in Rheinland-Pfalz für die soziale Selbstverwaltung, war Initiator dieser Veranstaltung.
Die Delegierten beschlossen ebenfalls die Wahllisten für die Sozialwahlen im kommenden Jahr. Die ACA Rheinland-Pfalz ist bereits jetzt mit ehrenamtlichen Mitgliedern in den Verwaltungsräten bzw. Vertreterversammlung (den „Parlamenten“) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der IKK Südwest und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz vertreten. Die ACA tritt bei den Sozialwahlen im nächsten Jahr dort wieder an.
Die Versicherten von DGB und ACA bestimmen gemeinsam mit den Arbeitgebern durch ihre gewählten Vertreter die wesentlichen Belange der Sozialversicherungen.
Die Sozialwahlen im Mai 2023 sind nach der Europa- und Bundestagswahl die größte Wahl in Deutschland.
Aktiv als Christliche Arbeitnehmer - in Rheinland-Pfalz

Werbe-Postkarten und -plakate für die ehrenamtliche Mitarbeit in der ACA, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen
In der ACA arbeiten 9 Mitgliedsverbände des Kolpingwerkes und der KAB zusammen. Deren Mitglieder sind in zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen tätig, bspw. auch in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.
Die nächste Sozialwahl kommt mit großen Schritten 2023 auf uns zu.
Um die Arbeit der ACA-Mandatsträger in den Kranken- und Rentenversicherungen bekannter zu machen, hat die ACA Rheinland-Pfalz eine Postkarte und ein Plakat entwickelt.
Hier sind die unterschiedlichen Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Selbstverwaltung der verschiedenen Sozialversicherungsträger kurz erklärt.
Die ACA hofft so interessierte Menschen zu finden, die sich ehrenamtlich einsetzen möchten. Sei es als Rentenversicherungsberater/in, sei es im ‚Parlament‘ einer Krankenkasse oder Rentenversicherung oder auch in verschiedenen Widerspruchsausschüssen.
Weiter gehende Informationen finden Sie hier: www.aca-rheinland-pfalz.de
Hier das Plakat als Download: http://aca-rheinland-pfalz.de/data/documents/ACA-Plakat-1.pdf
Hier die Postkarte als Download: http://aca-rheinland-pfalz.de/data/documents/ACA-Postkarte.pdf
Was macht die KAB in der sozialen Selbstverwaltung?

Über 100 KAB- und Kolping-Mitglieder engagieren sich in Rheinland-Pfalz in der sozialen Selbstverwaltung. Wo engagieren sich diese KAB-Mitglieder konkret? 27 KAB- und Kolping-Mitglieder sind als ehrenamtliche Sozialrichter an verschiedenen rheinland-pfälzischen Sozialgerichten tätig, darunter vier am Landessozialgericht in Mainz. 12 KAB- und Kolping-Mitglieder sind ordentliche Mitglieder in Widerspruchskammern, die in allen rheinland-pfälzischen Bezirken der Krankenkasse AOK eingerichtet sind. In den Widerspruchsausschüssen der Krankenkasse IKK Südwest sind zwei Kolpingmitglieder vertreten.
Was habe ich konkret von diesem Engagement?
Wenn jemand beispielsweise eine Frage, ein Anliegen oder Problem mit der Rente hat, so findet er in Rheinland-Pfalz in jeder Region bei ehrenamtlich tätigen Rentenversicherungsberatern der Deutschen Rentenversicherung kompetente Hilfe. 13 dieser Rentenversicherungsberater und -ältesten sind KAB- oder Kolping-Mitglied.
In welchen Bereichen der sozialen Selbstverwaltung engagieren sich KAB- und Kolping-Mitglieder außerdem?
Beispielsweise sind in den Verwaltungsräten der rheinland-pfälzischen Krankenkassen AOK und IKK Südwest KAB- und Kolping-Mitglieder vertreten, um u.a. die Arbeit des Vorstands und somit der Krankenkasse zu kontrollieren. Weitere KAB- und Kolpingmitglieder engagieren sich in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, andere wiederum in den Berufsbildungs- und Schlichtungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern.
Was macht das Engagement der KAB- und Kolping-Mitglieder für die Soziale Selbstverwaltung so wertvoll?
Die fünf in Rheinland-Pfalz als ehrenamtliche Arbeitsrichter tätigen KAB- und Kolping-Mitglieder bringen beispielsweise in Verfahren vor Arbeitsgerichten ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsleben mit ein. Bei Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sind KAB- und Kolping-Mitglieder Mitglieder in einzelnen Widerspruchsausschüssen, die in regelmäßigen Sitzungen Entscheidungen der Verwaltung nochmals eingehend überprüfen.
Der Vorsitzende der ACA Rheinland-Pfalz, Martin Plail, steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: E-Mail (martin.plail@aca-rheinland-pfalz.de) oder erfahrt Weiteres unter www.aca-rheinland-pfalz.de
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