Die sogenannte 'Regulatorische Kooperation' beim Freihandelsabkommen TTIP
Konzerne sollen bei Gesetzesänderungen mitreden dürfen - zum Schaden des Gemeinwohls.
Ein äußerst gefährlicher EU-Vorschlag zum umstrittenen Handelsabkommen TTIP mit den USA ist von den Medien bislang wenig beleuchtet worden und deshalb in der Öffentlichkeit kaum bekannt: das Kapitel zur 'Regulatorischen Kooperation'. EU-Kommission und Bundesregierung erklären, es gehe dabei lediglich um einen fachlichen Austausch mit dem Ziel, die Regeln der beiden Wirtschaftsräume besser aufeinander abzustimmen. Die bekannt gewordenen Verhandlungsdokumente verdeutlichen jedoch: De facto zielt die 'Regulatorische Kooperation' auf eine weitreichende politische Selbstentmachtung der Parlamente zugunsten von Konzernen und Banken. Deren Einfluss, beispielsweise in Bereichen wie Verbraucherschutz, Umweltschutz, Arbeitsstandards oder Finanzmarktregulierung, würde stark erweitert werden.
Gesetzesvorhaben würden einem demokratisch nicht legitimierten transatlantischen "Regulierungsrat" vorgelegt, bevor sie überhaupt in die nationalen Parlamente gelangen. Dieser Regulierungsrat soll vor der parlamentarischen Behandlung der Gesetzesvorhaben prüfen, ob diese "nützlich" sind. Dabei geht es jedoch nicht um die Nützlichkeit für die Allgemeinheit, sondern um die Nützlichkeit der geplanten Gesetzesmaterie für die Konzerne und Banken hinsichtlich deren (Handels)Interessen! Mit der regulatorischen Kooperation droht somit eine Machtumverteilung weg von den Parlamenten hin zu den Konzernen. Für den bisher eher informellen Einfluss von Lobbygruppen auf die europäische Wirtschaftspolitik würden offizielle Verfahren geschaffen werden. Auch und gerade auf diese Weise sollen Handelsinteressen systematisch Vorrang vor dem Allgemeinwohl erhalten. Die nachstehende Abhandlung von LOBBY CONTROL vom Januar 2016 geht auf diese Problematik ausführlich ein.
Helmut Gelhardt, Sprecher in Freihandelssachen
Die "Regulatorische Kooperation"
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