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Mehr als 222.222 Unterschriften für ein Lieferkettengesetz

Gemeinsam mit Vertreter*innen der Initiative "Lieferkettengesetz" hat KAB-Bundespräses Stefan B. Eirich mehr als 222.222 Unterschriften, die an Bundeskanzlerin Merkel adressiert waren, überreicht.

Nur ein Lieferkettengesetz schafft soziale Standards!

Berlin. Mehr als 222.222 Menschen fordern von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes. „Freiwillige und gutgemeinte Aktionen die auf Freiwilligkeit der Industrie und des Handels setzen, verbessern nicht die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den internationalen Produktionsketten“, erklärt Bundespräses Stefan B. Eirich.

Bundespräses Eirich hat am Mittwochmorgen gemeinsam mit Vertreter*innen der Initiative "Lieferkettengesetz" die von mehr als 222000 Menschen unterzeichnete Petition „Menschenrechte und Umweltschutz brauchen endlich einen gesetzlichen Rahmen!“ adressiert an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. Grund für die Übergabe und die Demonstration vor dem Kanzleramt ist, dass das Bundeskabinett die Besprechung der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erneut verschoben hat. Das Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert von der Bundesregierung, das Gesetz nicht länger zu verschieben, sondern endlich für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu sorgen.  

Eirich: Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen „Initiativen wie der Grüne Knopf sind freiwillig und dienen zwar dem Verbraucher, sich zu orientieren, aber die Beseitigung schlechter Arbeitsbedingungen in den einzelnen Schritten der Herstellung von Textilien werden nur bedingt erreicht“, erklärt Eirich. Die KAB fordert von der Bundesregierung ein Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen erfasst und bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsrechte sowie gegen Umweltauflagen in Haftung nimmt. „Unternehmen müssen endlich für ihr Tun Verantwortung übernehmen“, so Eirich. Anders als in früheren Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums vorgesehen, will das Wirtschaftsministerium ein Lieferkettengesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden einführen. Zudem soll der zivilrechtliche Durchsetzungsmechanismus entfallen. Damit hätten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen kaum eine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzufordern. „Dies wäre ein zahnloser Tiger“, so Johannes Schorling, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Geschädigte müssen hierzulande klagen können, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen bei seinen Zulieferern wusste.

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