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Kindergrundsicherung ist zentral für Chancengleichheit

In einer Pressemitteilung fordert die KAB Deutschlands eine bessere Unterstützung für Kinder in Hartz4-Haushalten und Familien mit niedrigen Einkommen durch eine Kindergrundsicherung.

KAB-Bundesvorsitzende fordert Vorrang des Kindeswohl in der Verfassung

Köln. Eine bessere Unterstützung für Kinder in Hartz-IV-Haushalten und Familien mit niedrigen Einkommen durch eine Kindergrundsicherung fordert die KAB Deutschlands. Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September mahnt der katholische Sozialverband eine zügige Umsetzung der Kindergrundsicherung an, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. „Für Kinder, die von Armut betroffen sind, ist die Kindergrundsicherung notwendig, um ihnen Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen“, betont Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der KAB Deutschlands. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatte die KAB mit anderen Sozialverbänden die Aufnahme der Kindergrundsicherung als dringliches Vorhaben für die Legislaturperiode angemahnt.

Erhöhung um 18 Euro reicht nicht aus

 „Die Belastungen von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern durch die aktuelle Inflation, Verteuerung der Lebensmittel sowie die Preisexplosion bei den Heiz- und Energiekosten sind kaum noch zu kompensieren“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der KAB Deutschlands. Die Anhebung des Kindergeldes um 18 Euro aus dem Entlastungspaket III sei ein erstes Signal. „Doch die Familien brauchen jetzt eine ausreichende Erhöhung des Kindergeldes, die mindestens über dem Inflationsausgleich liegt, und die nicht erst ab Januar 2023 greift“, betont Schwittay.

Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz

Zum Weltkindertag weist die KAB erneut auf den hohen Wert der UN-Kinderrechte in der Verfassung hin. „Kindgerechte Lebensverhältnisse brauchen jetzt einen grundgesetzlichen Rechtsrahmen, der Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Kindeswohlvorrang einschließt“, fordert KAB-Bundesvorsitzende Schwittay.

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