Der Diözesanausschuss
Lt. Satzung des KAB-Diözesanverbands Trier setzt sich der Diözesanausschuss aus folgenden Personen zusammen:
- dem Diözesanvorstand (gem. § 13 (1) und (2),
- je einer weiblichen und einem männlichen Delegierten je angefangene 1000 Mitglieder pro Bezirksverband,
- je zwei Delegierten der auf Diözesanebene bestehenden Gemeinschaften,
- einer bzw. einem Delegierten der CAJ.
Der Diözesanausschuss kann beratende Mitglieder berufen.
Unter anderem hat der Diözesanausschuss folgende Aufgaben:
- Vorbereitung des Diözesantags einschl. des Vorschlags einer Tagesordnung, der Festlegung des Delegiertenschlüssels und Umsetzung der Beschlüsse des Diözesantags
- Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan, Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung sowie Entlastung des Diözesanvorstands
- Bestätigung der Satzungen der Untergliederungen und Gemeinschaften
- Antragsstellung an die Verbandsorgane und Weiterleitung an den Diözesantag
- Abgabe von Stellungnahmen und Durchführung von Aktionen, Kampagnen und Fachkonferenzen
- Durchführung von Wahlen und Entsendung von Vertreter*innen für verbandliche Kommissionen und Einrichtungen
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KAB Diözesanverband Trier
Weberbach 71
54290 Trier
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