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KAB Saar begrüßt Änderung der Ladenöffnungszeiten

In einer Pressemitteilung hat der Landesbezirksvorstand der KAB Saar die Rücknahme des § 12 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, der eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten bedeutete. Diese Verordnung wurde zum 4. Mai zurück genommen. Es gilt nun wieder das Ladenschlussgesetz vom 4. Dezember 2017.

7. Mai 2020
Die KAB Saar begrüßt:
Erweiterte Ladenöffnung aufgrund der Corona-Pandemie ersatzlos gestrichen
Die KAB Saar forderte am 1. Mai Korrekturen an der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten.
Alfred Staudt, der Vorsitzende der KAB Saar, meinte, dass es „ausreichend Verkaufsflächen und Einkaufsmöglichkeiten für die Bevölkerung gibt“ und forderte konkret, dass die Regelung in Paragraph 12 der Verordnung „im jetzigen Wortlaut gestrichen wird“. Darin werden unter anderem Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen generell ermöglicht. Stattdessen müsse das Land wieder zu den vor der Krise bestehenden Ladenöffnungszeiten zurückkehren.
Mit Wirkung zum 4. Mai hat nun die Landesregierung des Saarlandes genau diesen § 12 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet, dass das Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes vom 4. Dezember 2017 wieder vollständig in Kraft gesetzt ist.
Außerdem sind nun auch wieder Gottesdienste und religiöse Handlungen, mit den entsprechenden Auflagen möglich.
Eine gute Entscheidung! Darüber sind sich die KAB Saar und auch Egbert Ulrich, Vertreter der KAB in der Allianz für den freien Sonntag im Saarland, einig.

Pressemitteilung

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